Trainer C- Ausbildung, Lizenzlehrgang

Liebe Trainer/- innen,
sie haben die Grundschulung Garde- und Schautanz absolviert, sie ist zusammen mit dem Nachweis einer
ERSTE HILFE
Ausbildung, Voraussetzung für die Trainer C-Lizenz.

Im Jahr 2013 bietet der Landesverbandes für karnevalistischen Tanzsport in Hessen einen Lizenzlehrgang zum Erwerb der
Trainer–C-Lizenz für den Bereich Gardetanzsport, Schautanzsport an.

Termin: ab 01.03.2013 in Wetzlar:
                                                    Einladung C-Lizenz 2013  
     Anmeldung C-Lizenz 2013        

 

Anmeldungen und weitere Infos über

 

Manfred Kreis • Am Steinheimer Turm 3 • 63500 Seligenstadt
Telefon:
+49 (6182) - 28306
Fax:
+49 (6182) - 22526
Mobil:
+49 (162) - 2175588
Email:
manfred.kreis@lkthessen.de

Trainerin C-Info
Trainerin C-Ausbildung (Lizenzlehrgang)


Trainerin C Ausbildungs- Info   
BDK Schulungsschema
 




Wo liegt der Unterschied zwischen Trainerausweis und Trainer C-Lizenz ?
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Der BDK hat unter der Leitung seines Schulungsteams das neu konzipierte Schulungsprogramm mit nunmehr 7 verschiedenen Schulungsarten abgeschlossen und bestätigt den Trainerinnen und Trainern auf Wunsch ihre Teilnahme in einem „Trainerausweis“.

Da der Unterschied zwischen dem Trainerausweis des BDK und der Trainer C-Lizenz aber einigen Verbänden, Vereinen und offensichtlich auch Trainerinnen und Trainern nicht bekannt ist, soll er hier klargestellt werden.

Für alle Teilnehmer an den BDK- Schulungen bedeutet der gelbe Trainerausweis des BDK natürlich eine Bestätigung ihres Engagements im karnevalistischen Tanzsport. Für den BDK allerdings dient er ausschließlich als Nachweis für die Teilnahme an bestimmten Schulungen und gleichzeitig als Zulassung zu weiterführenden Schulungsarten.

Er kann aber keinerlei Aussagen über eine mögliche Qualifikation als Trainerin oder Trainer machen. Denn bei diesen Schulungen findet keine Überprüfung statt, ob die Teilnehmer die Schulungsinhalte verstanden haben und in der Lage sind, sie in der Trainingspraxis umzusetzen.

Die Teilnahme an dem gesamten Schulungsprogramm von maximal 42 Stunden ist natürlich sehr zu empfehlen aber in keiner Weise vergleichbar mit dem Erwerb der Trainer C-Lizenz, die vom Deutschen Olympischen Sportbund (früher DSB) im gesamten Bundesgebiet anerkannt wird.

Zur Erlangung der Trainer C-Lizenz müssen sich die Bewerber in 120 Unterrichtseinheiten intensiv mit Sportorganisation und Verwaltung, Sportmedizin, Trainings- lehre sowie Theorie und Praxis des karnevalistischen Tanzsports befassen.

Ehe die Teilnehmer die Trainer C-Lizenz ausgehändigt bekommen, müssen sie in einer schriftlichen und praktischen Prüfung ihr Wissen und ihre praktischen Fähigkeiten unter Beweis stellen. Darüber hinaus müssen sie in einer Lehrprobe den Nachweis erbringen, dass sie befähigt sind, ein Garde- oder Schautanztraining nach didaktischen und methodischen Grundsätzen aufzubauen und die Aktiven psychologisch einfühlsam anzuleiten.

Diese Erläuterungen haben den Unterschied zwischen dem Trainerausweis des BDK und der Trainer C-Lizenz des DOSB hoffentlich verdeutlicht.

Deshalb, bitte besuchen SIE die von den LkT´s angebotenen Ausbildungsgänge, die mit der Erlangung der Trainer C-Lizenz des DOSB abgeschlossen werden.

 

Verlängerung der C-Lizenzen:
Zur Verlängerung der Trainer C-Lizenz wird vom BkT eingeladen. Wenn die Verlängerung ansteht, wird man automatisch vom BkT angeschrieben.
Der Verlängerungslehrgang findet an einem Wochenende statt und dauert 2 x 8 UE (Unterrichtseinheiten).