Trainerin C-Info
Trainerin C-Ausbildung (Lizenzlehrgang)


Trainerin C Ausbildungs- Info   
BDK Schulungsschema
BDK Schulungsplan 2011   



Trainer/in C - Ausbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung zum/r Trainerin-C ist:

- Mitgliedschaft in einem Verein, der dem LkT, (und zum Zeitpunkt der Lizenzerteilung) dem
  Tanzsportverband des Bundeslandes und dem DTV angehört.

- Bestätigung des Vereinsvorstandes, daß er den/die BewerberIn für geeignet hält, die Tätigkeit als
  ÜbungsleiterIn bzw. TrainerIn auszuüben.

- die Vollendung des 16. Lebensjahres. Zum Zeitpunkt der Lizenzertzeilung muß das 18. Lebensjahr   vollendet sein.

- ärztliches Attest, daß keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Ausbildung und den Einsatz als   Übungsleiter bestehen.

- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (16 UE), nicht älter als zwei Jahre.

- Nachweis über die Teilnahme an einer Grundschulung des BDK


Durchführung
Die Ausbildung TrainerIn C umfaßt 120 Unterrichtseinheiten (UE) zu 45 Minuten. Die Anzahl der TeilnehmerInnen soll mindestens 15 und höchstens 25 Personen (max. 30 Personen) betragen.

An alle TeilnehmerInnen werden folgende Anforderungen gestellt:

- Teilnahme während der gesamten Lehrgangszeit (Fehlzeiten sind nicht zulässig)

- aktive Mitarbeit in der Praxis (Ausnahme: nachgewiesene Verletzungen) und bei Diskussionen,   Gruppenarbeiten, usw.

- Erarbeitung und Durchführung von praktischen Übungen in Einzel- und Gruppenarbeit

Beratungs- und Informationstag
Vor Beginn des Ausbildungsganges findet ein Beratungs- und Informationstag für alle TeilnehmerInnen zu folgenden Themen statt:

- Ablauf des Ausbildungsganges
- Ablauf eines jeden Prüfungsteils
- erforderliches Wissen für die einzelnen Prüfungsteile
- mögliche Profilierungen (Erwerb von Lizenzen)

Dauer und Gültigkeit
Die Ausbildungsmaßnahmen für den Erwerb einer Lizenz müssen grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein.
Die Lizenz ist im Gesamtbereich des BkT und des Deutschen Sportbundes gültig. Sie gilt stets für vier Jahre, bezogen auf das Kalenderjahr der Ausstellung. Die Lizenz endet jeweils am 31. Dezember des letzten Jahres der Gültigkeitsdauer.

Lizenzerhalt
Der Ausbildungsprozeß ist mit dem Erwerb einer Lizenz nicht abgeschlossen. Durch die notwendige inhaltliche und zeitliche Begrenzung der jeweiligen Ausbildungsgänge ist eine Fortbildung unumgänglich. Daher sind innerhalb der Gültigkeit der Lizenz nachzuweisen

- eine mindestens einjährige Tätigkeit als TrainerIn bei einem Mitglied des BkT,

- die Teilnahme an vom BkT anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen in den letzten zwei Jahren im Umfang   von mindestens 15 UE.

Der Erwerb einer höheren Lizenzstufe verlängert automatisch die niedrigere Lizenzstufe. Dies gilt auch bei Fortbildungen für höhere Lizenzstufen.

Anerkennung anderer Ausbildungsabschlüsse
Für Absolventen sportpädagogischer Ausbildungsinstitutionen können Teilgebiete der TC-Ausbildung anerkannt werden. In besonderen Fällen ist auf Antrag auch eine Direkt- Lizenzierung möglich.

Für Inhaber von DSB-Lizenzen sowie beim Nachweis anderer Qualifikationen können inhaltsgleiche Ausbildungsteile anerkannt werden.

Über die jeweilige Anerkennung und Einstufung entscheidet der BkT.

Prüfungsumfang
Die Prüfung setzt sich aus den Teilprüfungen in den einzelnen Inhaltsbereichen zusammen.

Alle Prüfungsteile werden nach Möglichkeit an einem Wochenende abgenommen. In Ausnahmefällen können Teilprüfungen bereits im Rahmen der Ausbildung abgenommen und bei der abschließenden Prüfung berücksichtigt werden.


- Lehrprobe

Die Lehrprobe soll mindestens 15 Minuten dauern und mit einer Gruppe von wenigstens 10 Aktiven (möglichst nicht Lehrgangsteilnehmern) durchgeführt werden.
Das Thema der Lehrprobe soll den Teilnehmern am letzten Tag der Ausbildung mitgeteilt werden.

Zu diesem Thema ist ein schriftlicher Unterrichtsentwurf auszuarbeiten und der Kommission bei der Prüfung vorzulegen.

Die Lehrprobe soll den Nachweis erbringen, dass der/die Lizenzanwärter/in befähigt ist,

- ein Garde- oder Schautanztraining nach didaktischen und methodischen Grundsätzen aufzubauen,

- mit und ohne Musik an- und durchzuzählen,

- anschaulich zu demonstrieren,

- Fehler zu erkennen und zu korrigieren,

- eine Gruppe oder Einzelne psychologisch einfühlsam anzuleiten.


- Schriftliche Prüfung

Sie wird in Form einer Klausur durchgeführt, um theoretische Kenntnisse zu hinterfragen. Sie beinhaltet jeweils zwischen 10 und 20 Fragen zu den 5 Inhaltsbereichen der Ausbildung.
Zur Beantwortung der Fragen stehen den Teilnehmern maximal 2 UE zur Verfügung.


- ggf. Mündliche Prüfung

Zur schriftlichen Prüfung kann gegebenenfalls zusätzlich eine mündliche Prüfung statt- finden. Sie beinhaltet Fragen, die als Ergänzung oder Vertiefung der Inhalte der schriftlichen Prüfung anzusehen sind.

Die gesamte Prüfungszeit beträgt etwa 15 Minuten.
Diese mündliche Prüfung kann als Einzel- oder Gruppenprüfung durchgeführt werden.


- Praktische Prüfung

Gegenstand der praktischen Prüfung ist

- das An- und Durchzählen einer Musik,

- das Demonstrieren der Raumrichtungen, Arm- und Fußpositionen sowie der Grundschritte.


Ergebnisermittlung
Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden, wenn zwei Drittel der Fragen richtig beantwortet wurden.

Jede Teilprüfung wird mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet. Die Prüfung ist "bestanden", wenn alle Teilprüfungen erfolgreich absolviert werden.

Dem Prüfling sind bestandene Teilprüfungen zu bestätigen, die bei einer Wiederholungsprüfung nicht mehr geprüft werden müssen. Die Bestätigungen gelten zwei Jahre.
Wird eine Teilprüfung (auch wegen Krankheit u.ä.) abgebrochen, wird sie als "nicht bestanden" gewertet.

Nicht bestandene Teilprüfungen können frühestens einen Monat nach dem ersten Prüfungstermin einmal wiederholt werden. Weitere Wiederholungsprüfungen sind nicht zulässig.

Sind alle Teilprüfungen "nicht bestanden" und wird eine Wiederholungsprüfung nicht bestanden, muss die gesamte Ausbildung mit anschließender Prüfung wiederholt werden.