Trainerin C-Info
Trainerin C-Ausbildung (Lizenzlehrgang)
Trainerin
C Ausbildungs- Info
BDK Schulungsschema
BDK Schulungsplan
2011
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Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung zum/r Trainerin-C ist: - Mitgliedschaft
in einem Verein, der dem LkT, (und zum Zeitpunkt der Lizenzerteilung)
dem - die Vollendung des 16. Lebensjahres. Zum Zeitpunkt der Lizenzertzeilung muß das 18. Lebensjahr vollendet sein. - ärztliches Attest, daß keine gesundheitlichen Bedenken gegen die Ausbildung und den Einsatz als Übungsleiter bestehen. - Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (16 UE), nicht älter als zwei Jahre. - Nachweis über die Teilnahme an einer Grundschulung des BDK
An alle TeilnehmerInnen werden folgende Anforderungen gestellt: - Teilnahme während der gesamten Lehrgangszeit (Fehlzeiten sind nicht zulässig) - aktive Mitarbeit in der Praxis (Ausnahme: nachgewiesene Verletzungen) und bei Diskussionen, Gruppenarbeiten, usw. - Erarbeitung und Durchführung von praktischen Übungen in Einzel- und Gruppenarbeit Beratungs-
und Informationstag - Ablauf
des Ausbildungsganges Dauer
und Gültigkeit Lizenzerhalt - eine mindestens einjährige Tätigkeit als TrainerIn bei einem Mitglied des BkT, - die Teilnahme an vom BkT anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen in den letzten zwei Jahren im Umfang von mindestens 15 UE. Der Erwerb einer höheren Lizenzstufe verlängert automatisch die niedrigere Lizenzstufe. Dies gilt auch bei Fortbildungen für höhere Lizenzstufen. Anerkennung
anderer Ausbildungsabschlüsse Für Inhaber von DSB-Lizenzen sowie beim Nachweis anderer Qualifikationen können inhaltsgleiche Ausbildungsteile anerkannt werden. Über die jeweilige Anerkennung und Einstufung entscheidet der BkT. Prüfungsumfang Alle Prüfungsteile werden nach Möglichkeit an einem Wochenende abgenommen. In Ausnahmefällen können Teilprüfungen bereits im Rahmen der Ausbildung abgenommen und bei der abschließenden Prüfung berücksichtigt werden.
Die
Lehrprobe soll mindestens 15 Minuten dauern und mit einer Gruppe von
wenigstens 10 Aktiven (möglichst nicht Lehrgangsteilnehmern) durchgeführt
werden. Zu diesem Thema ist ein schriftlicher Unterrichtsentwurf auszuarbeiten und der Kommission bei der Prüfung vorzulegen. Die Lehrprobe soll den Nachweis erbringen, dass der/die Lizenzanwärter/in befähigt ist, - ein Garde- oder Schautanztraining nach didaktischen und methodischen Grundsätzen aufzubauen, - mit und ohne Musik an- und durchzuzählen, - anschaulich zu demonstrieren, - Fehler zu erkennen und zu korrigieren, - eine Gruppe oder Einzelne psychologisch einfühlsam anzuleiten.
Sie
wird in Form einer Klausur durchgeführt, um theoretische Kenntnisse
zu hinterfragen. Sie beinhaltet jeweils zwischen 10 und 20 Fragen zu
den 5 Inhaltsbereichen der Ausbildung.
Zur schriftlichen Prüfung kann gegebenenfalls zusätzlich eine mündliche Prüfung statt- finden. Sie beinhaltet Fragen, die als Ergänzung oder Vertiefung der Inhalte der schriftlichen Prüfung anzusehen sind. Die
gesamte Prüfungszeit beträgt etwa 15 Minuten.
Gegenstand der praktischen Prüfung ist - das An- und Durchzählen einer Musik, - das Demonstrieren der Raumrichtungen, Arm- und Fußpositionen sowie der Grundschritte.
Jede Teilprüfung wird mit "bestanden" oder "nicht bestanden" bewertet. Die Prüfung ist "bestanden", wenn alle Teilprüfungen erfolgreich absolviert werden. Dem
Prüfling sind bestandene Teilprüfungen zu bestätigen,
die bei einer Wiederholungsprüfung nicht mehr geprüft werden
müssen. Die Bestätigungen gelten zwei Jahre. Nicht bestandene Teilprüfungen können frühestens einen Monat nach dem ersten Prüfungstermin einmal wiederholt werden. Weitere Wiederholungsprüfungen sind nicht zulässig. Sind
alle Teilprüfungen "nicht bestanden" und wird eine Wiederholungsprüfung
nicht bestanden, muss die gesamte Ausbildung mit anschließender
Prüfung wiederholt werden.
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